Autogas”, nicht zu verwechseln mit „Erdgas” (Methan), ist nichts anderes als Flüssiggas („LPG“ Liquified Petroleum Gas, Gemisch aus Propan und Butan). Neu ist die Verwendung von Flüssiggas als Kraftstoff nicht. Schon seit langer Zeit wird es in den Niederlanden und in Italien als Motorentreibstoff genutzt.
Aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung (Kohlenwasserstoffe) ist Autogas mit Benzin verwandt. Bei atmosphärischem Druck (gasförmig) geht es bei einem relativ geringen Überdruck von maximal 10 bar (je nach Temperatur) in den flüssigen Zustand über und kann so in geeigneten Druckbehältern gespeichert werden. Geregelt sind die Anforderungen an Autogas in der DIN EN 589.
Um Autogas in einem üblichen Verbrennungsmotor verwenden zu können (am geeignetsten sind Ottomotoren), werden Autogastank, Verdampfer-Druckregler, Gasdosiereinheit, Einspritzeinrichtungen und elektrisches Steuergerät benötigt. Bei den Anlagen der jüngsten Generation wird Autogas nicht mehr gasförmig vom Motor angesaugt, sondern eingespritzt (entweder gasförmig oder neuerdings auch flüssig).
Als Kraftstofftanks kommen spezielle Gastanks mit den vorgeschriebenen Absperr- und Sicherheitseinrichtungen zum Einsatz. Es gibt sie als zylindrische Behälter und als sogenannte Muldentanks in verschiedenen Größen. Während die zylindrischen Behälter beim Pkw meist in den Kofferraum passen, ist die Unterbringung eines Muldentanks in der Reserveradmulde oder auch unter dem Fahrzeugboden möglich. Statt des Reserverades kann ein Pannenspray mitgeführt werden.
Daher ist es möglich, während der Fahrt per Umschalter von Benzin- auf Gasbetrieb und umgekehrt umzuschalten. Monovalente Anlagen, bei welchen nur mit Gas gefahren werden kann, sind im Allgemeinen noch nicht sinnvoll, da das Gastankstellen-Netz noch zu weitmaschig ist. Autogasanlagen für benzinbetriebene PKW sind in der Regel auf bivalenten (wechselweisen) Betrieb ausgelegt.
Der Einbau sollte nur bei speziell qualifizierten Fachbetrieben erfolgen.

Umrüstung

Vielfach bieten Werkstätten im benachbarten Ausland (beispielsweise Polen) Autogas-Umrüstungen zu deutlich geringeren Kosten an. Da es in der Vergangenheit jedoch immer wieder zu Problemen bei der anschließenden Einbau-Abnahme durch HU*/AU oder Dekra aufgrund fehlender Genehmigungsunterlagen, insbesondere des Abgasgutachtens, gekommen ist (siehe auch „Zulassungsverfahren), sind diese Angebote mit äußerster Vorsicht zu betrachten und vorab genauestens zu prüfen! Hier sollte ferner an mögliche Probleme bei Service, Wartung und Gewährleistung gedacht werden.

Zulassungsverfahren

Nach dem Umbau ist in Deutschland, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, eine technische Begutachtung des Fahrzeuges durch einen technische Prüfstelle (HU*/AU, Dekra) zwingend erforderlich.
Um hier Probleme zu vermeiden, ist es empfehlenswert, nur Anlagen mit einer Genehmigung nach ECE-Regelung Nr. 115 nachrüsten zu lassen, in der der entsprechende Fahrzeugtyp aufgeführt ist. Somit ist sichergestellt, dass die Anlagen allen erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen, einwandfrei arbeiten und alle für die Begutachtung benötigten Unterlagen vollständig vorhanden sind. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann dann problemlos erfolgen.
Liegt diese Genehmigung nicht vor, ist eine Einzelabnahme des Fahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 StVZO durch den Sachverständigen erforderlich. Dabei wird dann geprüft, ob die einzelnen Komponenten der Gasanlage korrekt zusammengestellt wurden und für den Einbau in das jeweilige Fahrzeug geeignet sind. Folgende Genehmigungen und Unterlagen werden – laut Angabe des HU*/AU Nord – dafür benötigt:

  • Genehmigung aller einzelnen Komponenten der Anlage nach ECE- Regelung Nr. 67.01 oder nationale deutsche Bauartzulassung für die Komponenten.

  • Gültige Tank-Prüfbescheinigung bei einem Tank mit nationaler Genehmigung.

  • Abgas-Nachweis eines akkreditierten Abgasprüflabors oder einer technischen Prüfstelle, in dem bestätigt wird, dass die für das Fahrzeug gültigen EG-Abgasvorschriften nach der Umrüstung weiter eingehalten werden. Der Nachweis muss bei der Begutachtung im Original mit Originalstempel und -unterschrift vorhanden sein. Ausländische Abgasnachweise können grundsätzlich nicht verwendet werden, da in einigen europäischen Ländern (Polen, Italien) für die Nachrüstanlagen kein Abgasnachweis entsprechend den gültigen EG-Abgasvorschriften gefordert wird. Eine Abgasuntersuchung (AU) einer amtlich anerkannten Werkstatt kann eine fehlende Abgasbestätigung nicht ersetzen!

  • Einbau- und Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) in deutscher Sprache.

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  • * Durchführung durch externe, amtlich anerkannte Prüfungsorganisationen.

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